Geschäftsordnung

CAMPINGREGLEMENT
(In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von A. R. 29. Oktober 1971)

1.ZULASSUNG

Konditionen:
1.1.Den Zugang auf den Campingplatz und den zugehörigen Installationen ist für die Kunde die:
– ordnungsgemäß in der Rezeption angemeldet und mit der Zahlung in Ordnung sind.
– die von den Regeln Kenntnis genommen haben und sich verpflichten sie zu respektieren.
– die belegen können, dass Sie einen Versicherungsvertrag für Ihre Haftung besitzen.

Kontrolle:
1.2.Jeder, der die Nacht auf dem Platz verbringen will, muss seinen Ausweis im Büro vorlegen. Die Anmeldung erfolgt am Tag der Ankunft auf dem Doppelbogen im Art getan. 16 von A. R. vom Kunden unterschrieben. Diese Aufzählung umfasst den Ehegatten und die Menschen unter einem Dach leben
Jede Person die diese Verpflichtung nicht respektiert muss eine Strafe von 50 Euro bezahlen, zuzüglich der Summe die er dem Camping schuldet.

Derogation:
a) organisierte Gruppen: der verantwortliche Gruppenchef ist verpflichtet eine Liste von allen begleitenden Personen, Ihre Namen, Vornamen, Adresse, Nationalität, Geburtsdatum, Beruf und die Nummer des Ausweises vorzulegen.
b) Miete für die Saison (vom 01-04 bis 15-10 jeden Jahres): die Einschreibung muss nur bei der ersten Ankunft des Campers auf dem Platz vorgenommen werden

2.ORGANISATION DES CAMPINGS

Disziplinen:
2.1.Die Direktion reserviert sich das Recht eine Einschreibung oder den Zugang zum Camping jeder Person zu verweigern, die dem Geist oder gegen das Reglement verstößt, ohne sich rechtfertigen zu müssen.

Ruhe, Anstand:
2.2.Die Stille ist Pflicht ab 22 Uhr: Fernseher, Radios und andere Musikapparate oder Musikinstrumente dürfen niemand belästigen. (Ausnahme die Wirtschaft). Die Bierpumpen sind verboten.

Jede Nacht Intervention des Eigentümers oder eines Arbeitnehmers von Villatoile, für die Behinderung der Campingplatz Regeln, wird mit einer Geldbuße von €75.
Den Verkehr mit motorisierten Gefährten ist verboten von 22 Uhr bis 8 Uhr (Schließe und Öffnungszeiten des Schlagbaumes am Eingang des Campings).
Wer außerhalb dieser Zeiten zu betreten oder verlassen wollen, werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz Campingplatz zu verlassen.
In keinem Fall kann die Geschwindigkeit 5 km/h überschreiten.

Das Parken ist ausnahmslos auf den Zufahrtswegen und freien Grundstücken verboten.
Das Rasenmähen ist von 10h-12h und von 15h-19h erlaubt
Das genutzte Grundstück muss in jedem Fall vor 12 Uhr geräumt werden. Im gegenteiligen Fall wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.

Sicherheit und Brandschutz:
Der errechnete Mindestabstand zwischen den Campingunterkünften ist 4 m und das geschützte Camping darf nicht 30m² überschreiten.

2.3.Niemand bringt Waffen, gefährliche oder von Natur aus ungesunde Gegenstände, oder entflammbare oder Feuer beschleunigende Gegenstände auf den Platz.

Die Küchengeräte, Heizungen, Gas-Petroleum oder Strombeleuchtungen sind so zu installieren dass Sie eine totale Sicherheitsgarantie bieten und unter Aufsicht Ihrer Besitzer sind. Sie müssen auf jeden Fall in einem gut belüfteten Raum und auf einem feuerfesten Untergrund gestellt werden.

Bei der Benutzung des von Villatoile gelieferten Stromes müssen die speziellen Regeln eingehalten werden. Die Benutzung von elektrischen Heizungen ist verboten. Jeder Camper der sich am Stromzähler unbefugt zu schaffen macht, muss eine Strafe von 125 € bezahlen.
Am Ende der Saison muss jeder Camper seine Abfahrt signalisieren und seinen Stromzähler ablesen und Schließen lassen, wenn nötig muss er den Zuschlag im Büro bezahlen, bei Versäumnis bekommt er eine Strafe von 15 €.
Es sind nur unterirdische und gepanzerte Stromleitungen erlaubt.
Alle Hunde müssen angeleint werden. Ein Hund nach Ort ist erlaubt. Für weitere Hunde muss die Erlaubnis vom Direktor des Feldes erteilt werden.
Verwenden Sie keine kleine Geräte wie Campinggas unbeaufsichtigt
Respektieren Sie den Code ob Practice für die Installation von Gas und Flüssiggas
Verwenden Sie maximal 2 Gasflaschen für verschiedene Geräte Versorgung.
Bewahren Sie keine Gasflaschen, voll oder leer
Begrenzen die Schlauchlänge Anschluss der Flasche Geräte 2m. max.
Ersetzen Sie die Schläuche vor der Verschreibung über ist oder im Schadensfall (Schnitte, Risse, …)
Platzieren Sie jede Endklemmen
Alle Gasflaschen müssen in einer stehenden Position gehalten werden
Rauchen Sie nicht während Flaschen Handhabung
Verwenden Sie keine Heizungen mit festen Brennstoffen oder Flüssigkeit ohne Verbindungen zu einer externen Entlüftungsleitung mit den Regeln der Kunst
Lüften Sie den Duschbereich
Machen sie Die Aufrechterhaltung der verschiedener Geräte zum Kochen und sowie der Haube Heizung
Sie müssen eine Löschdecke oder Feuerlöscher haben.

Lagerfeuer:
2.4.Es darf kein Feuer in 100 m Nähe eines Hauses, eines Waldes, von Sträuchern, Heide, Büschen, Feldern angezündet werden. (nach Art. 89,8 des Codes Rurale).
Es darf keine Feuer auf dem Campingplatz angezündet werden und der Boden darf nicht durch sie beschädigt werden.
Für die Grills benutzen nur Holzkohle, die sind Auf Füße, werden mindestens 2 m installiert fron jedes Brennelement und in einem Ort das regelmäßig wird gestöbert. Verbot verwenden Feueranzünder.
Einweggrills sind strengstens untersagt.

Mulleimer:
Für das Gut des Planeten wir gezwungen, die Abfälle zu sortieren.
Es gibt vier Containers:
– P.M.C. (Plastik, Metall, Spule)
– Papiere/Kartons) werfen direkt Ihre Abfälle in diesen 3 Containers
– Gläser
– Andere Haushaltsabfälle: Sie müssen die Villatoile-Säcke benutzen, die auf den Empfang verschoben werden.
Jede Nichtbeachtung dieser Instruktionen wird von einer 25€ geldstrafe strafbar sein.
Ein Minimum Paket von 20x90l oder 30x30l Müllsäcke ist für jeden Camper saisonale Bewohner obligatorisch.

Das gemähte Gras und das gesammelte Laub werden in einen Plastiksack gegeben, vor den Standplatz gestellt und einmal die Woche eingesammelt. Es ist streng verboten diese Abfallsäcke in den Container zu geben.
Container in dem Feld kann nur für Haushaltsabfälle während des Aufenthalts des Wohnmobils produziert werden.
Bei Missbrauch wird der Benutzer aufgefordert werden, unverzüglich die Kosten, der einen Container entleeren: 100 €.

Kühlschränke, Herde und andere Gegenstände werden auf den Containerpark „rue St Jacques, 355 in 5500 Dinant“ gebracht (für alle geöffnet).

Hygiene:
2.5.Es ist verboten Abfall, Unrat und alle mögliche Gegenstände ins Flussbett zu werfen.
Es ist streng verboten die Toiletteneimer auf den Platz oder in die Lesse zu schütten. Es sind spezielle Installationen dafür vorgesehen.

Pflanzungen und Zäune :
Das Feld muss sein grasiges Aussehen behalten. Der Kunstrasen ist verboten. Es kann nur innerhalb der 30m² abdeckbar über das Feld verwendet werden.
Die Achtung der Plantagen zu jedem Camper benötigt. Alle Einschläge, Beschneiden, Größen und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern wird nur von dem Lagerbegleiter gemacht werden.
Kein Objekt kann Pflanzungen genagelt geschraubt, angeschlossen werden.
Jede Zugabe von Materialien wie Stein, Kies, Zement usw. sind nicht auf den Stellplätzen zugelassen.
Campers verlassen Plots werden gebeten, sie in einem Zustand der absoluten und unberührten Reinheit der oben zu verlassen.
Die Verwendung von Zäune, Pfähle etc. Parzellen zu begrenzen ist streng verboten.
Die staatlichen Banken können unter keinen Umständen verändert werden.

3.HAFTUNG

Ausrüstung, Zelt, Auto, Post:
3.1.Camper müssen persönlich fur ihre Objekte, Materialien, Autos, Zelte und Effekte sorgen.
Das Management übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust, Verschwinden oder Diebstahl.
Post wird an das Büro geliefert, wo es für Camper ohne weitere Verpflichtung für die Mitarbeiter des Campingplatzes zur Verfügung steht.

Unfalle:
Das Management übernimmt keine Haftung für Unfälle Camper verursacht werden, durch die Nutzung oder die Nutzung von Einrichtungen, Ausrüstung, Spiele und jede beliebige Material zur Verfügung gestellt und während der Spiele vom Campingplatz organisierte.
3.2.Während der Schließzeit 15-10 bis 01-04 jedes Jahr, ist das Land zu Überschwemmungen unterliegen, die towable Camper aus Risikobereichen und Rabatte in Höhe entfernt werden.

Keine Holzstruktur , wie Böden, Holzrahmen und andere Objekte wahrscheinlich von den Fluten mitgerissen zu werden, nicht auf dem Boden bleiben: Jeder Kunde ist verpflichtet, die gesamte Anlage zu demontieren und zu evakuieren zu jede Jahreszeit. Kein Platz für die Speicherung dieser Objekte bestimmt.

Schwimmen im Lesse – Angeln:
3.3.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, an die Camper das die Lesse ein Fluss in der Wanne und Bett gefährlich ist und unterliegen verschiedenen Überschwemmungen.
Camp-Management übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass Camper diese Warnung vernachlässigen entweder in der Lesse oder Segeln an Bord kleiner Boote Baden oder durch Geräte zu nahe an der Küste zu installieren.

Um entlang der Ufer der Lesse zu fischen, wird jeder Fischer eine staatliche Lizenz und eine Genehmigung durch den Campingplatz ausgestellt zu tragen haben.

Trinkwasser:
3.4.Das Wasser aus Grundwasserspiegel ist trinkbar und war Gegenstand der Analyse dieses Zeichen bestätigt.
Es wird jedoch empfohlen, dass die Menschen empfindlich auf fremden Gewässern kochen oder auf Mineralwasser auffüllen

4.INFORMATIONEN
4.1.Alle Angaben für den Notfall oder irgendwelche Eingriffe sind im Büro oder den Concierge zur Verfügung.

5.BEZAHLUNG
Alle Aufenthalte darf nicht später gezahlt werden als bei der Ankunft und Anmeldung an der Rezeption.
unbezahlte Saisonbedingte Mieten bei der Eröffnung des Campingplatzes wird um 12% erhöht werden.

6 October 2017

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